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Posted: 2023-05-05 09:11:10

Mit Inkrafttreten der verlängerten Förderrichtlinie gilt zudem auch folgende Änderung: In Zukunft wird statt der Energierechnung des Vorjahres (2022) nunmehr in der Regel die Abrechnung des Vorvorjahres (2021) herangezogen, um festzustellen, ob eine Kostensteigerung der Energie-Verbrauchskosten entstanden ist, die über den Entlastungsfonds teilweise ausgeglichen wird.

Antragsberechtigt sind weiterhin alle, die die stark steigenden Kosten für Strom und Heizung nicht aufbringen können und die bei den anderen staatlichen Programmen wie Grundsicherung und Wohngeld durchs Raster fallen.

Seit Oktober 2022 hat der Kreis insgesamt 120 Anträge auf Leistungen aus seinem Entlastungsfonds bewilligt. Weitere 238 Anträge wurden abgelehnt – meist, weil die Einkommensgrenzen überschritten wurden oder die Unterlagen unvollständig waren.

Nähere Informationen zum Hilfsfonds, der Förderrichtlinie sowie die entsprechenden Anträge gibt es unter www.nordfriesland.de/entlastungsfonds.

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